Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter (m/w/d)

Das lernst Du:

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise, wie man Gespräche adressatenorientiert führt und auf Mandanten- oder Beteiligtenverhalten angemessen reagiert; welche rechtlichen Voraussetzungen zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr zu beachten sind; wie man Zahlungsvorgänge abwickelt und überwacht; wie die Grundlagen des grenzüberschreitenden Rechtsverkehrs zu unterscheiden und zu berücksichtigen sind oder wie man Vertragsarten unterscheidet, Übertragung von Rechten und Ansprüchen aus Kauf-, Tausch-, Schenkungs-, Miet-, Pacht- und Darlehensvertrag sowie Bürgschaft und Schuldversprechen prüft und fallbezogen aufbereitet.

Das machst Du:

  • Vertretungs- und Beurkundungsaufträge entgegennehmen
  • Termine vereinbaren und vorbereiten
  • Akten, Register sowie Termin-, Fristen- und Wiedervorlagekalender führen
  • Unterlagen und Informationen zusammenstellen
  • Dokumente für Beurkundungen anfordern

Diesen Abschluss brauchst Du:

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Einstellung überwiegend mit mittlerem Bildungsabschluss oder Hochschulreife

Diesen Abschluss bekommst Du:

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter (m/w/d)

AUSBILDUNGSDAUER:

3 Jahre

ART DER AUSBILDUNG:

dual im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule

EINSATZORTE:

Rechtsanwaltskanzleien mit Notariat, Notariate

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