Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise, wie man Gespräche adressatenorientiert führt und auf Mandanten- oder Beteiligtenverhalten angemessen reagiert; welche rechtlichen Voraussetzungen zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr zu beachten sind; wie man Zahlungsvorgänge abwickelt und überwacht; wie die Grundlagen des grenzüberschreitenden Rechtsverkehrs zu unterscheiden und zu berücksichtigen sind oder wie man Vertragsarten unterscheidet, Übertragung von Rechten und Ansprüchen aus Kauf-, Tausch-, Schenkungs-, Miet-, Pacht- und Darlehensvertrag sowie Bürgschaft und Schuldversprechen prüft und fallbezogen aufbereitet.
Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Einstellung überwiegend mit mittlerem Bildungsabschluss oder Hochschulreife
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter (m/w/d)
3 Jahre
dual im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule
Rechtsanwaltskanzleien mit Notariat, Notariate