Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise, Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile auf Vollständigkeit, Verwendbarkeit, Beschädigungen und Maßhaltigkeit zu prüfen, Reklamationen zu veranlassen; Grünflächen anzulegen und zu pflegen; Gefahrenstellen zu erkennen und abzusichern, Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahrenstellen zu ergreifen; Verkehrszeichen und Markierungsmaterialien auszuwählen und aufzustellen bzw. aufzubringen oder Fahrbahnen instand zu halten, Oberflächenbehandlung durchzuführen sowie Fugen zu schneiden, zu reinigen und zu vergießen.
Straßenwärter/innen kontrollieren und warten Straßen, Autobahnen und Parkplätze sowie dazugehörige Grünflächen und Straßenbauwerke wie Brücken, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Sie stellen Gefahrenquellen wie Schlaglöcher, verblasste Markierungen oder bröckelnde Fahrbahnränder fest. Beschädigte oder abgenutzte Stellen setzen sie instand. Sie säubern verschmutzte Fahrbahnen, Leitpfähle oder Verkehrsschilder und reinigen oder warten Entwässerungseinrichtungen.
Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Einstellung überwiegend mit mittlerem Bildungsabschluss
Straßenwärter (m/w/d)
3 Jahre
Duale Ausbildung
öffentlicher Dienst, Straßenbauverwaltungen der Städte, Gemeinden und Kreise, Straßen- und Autobahnmeistereien